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Treffen des Arbeitskreises Web-Analyse

Kategorie Kaiserslautern Web-Analyse piwik analytics google Datenschutz
Es sind auch viele (noch) nicht BvD-Mitglieder, die sich für das Thema Web-Analyse und Datenschutz interessieren. Kommenden Dienstag, also am 18.10.2011 findet in Kaiserslautern ein Treffen des Arbeitskreises Web-Analyse im BvD statt. Das Treffen ist lange geplant, obwohl es gerade jetzt einen besonders aktuellen Anlass gibt, Web-Analyse-Werkzeuge, gerade Google Analytics, aus Datenschutzsicht neu zu bewerten.
Der LDSB von Hamburg, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat mit Vertretern von Google seit 2009 zahlreiche Treffen gehabt, unter anderem auch wegen der hinreichend bekannten und häufig anzutreffenden Situation, dass Google Analytics schon allein deshalb datenschutzwidrig ist, weil es personenbezogene Daten erhebt ohne den Nutzer darüber aufzuklären oder gar die Möglichkeit eines Widerspruchs zu geben. Außerdem überträgt es vor einer eventuellen Anonymisierung (Nivellierung des letzten Bytes) die Daten auf einen Server außerhalb des EWG-Raumes, was laut BDSG eine so genannte Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen ist.
Zwischen Google und den Datenschützern wurde nun vereinbart, dass personenbezogenen Daten wie die IP-Adresse garantiert in den Grenzen Europas verarbeitet werden und hier auch die Ananymisierung erfolgt; Google hat Analytics so geändert, dass
  • den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
  • auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
  • mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.
Zusätzlich hat Herr Caspar Auflagen zur Bedingung einer datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics auf seiner Web-Seite gemacht.
Ich sehe die Problematik derzeit vor allem darin, dass viele Web-Administratoren meinen könnten, Google Analytics wäre jetzt nicht mehr datenschutzwidrig -- und genau das ist falsch. Es müssen obige Bedingungen alle erfüllt sein!
Die Datenschützer heben derzeit vor allem auf Google Analytics ab als das datenschutzrechtliche Negativbeispiel. Dabei ist Piwik beispielsweise oder andere Web-Analyse-Werkzeuge, wenn man ihm nicht verbietet, Cookies zu setzen und es zwingt, die IP-Adresse zu anonymisieren, nicht datenschutzkonform.
So viel dazu. Dieses und andere Themen werden beim Treffen am 18.10. diskutiert. Jeder, der möchte, kann teilnehmen und meldet sich bitte bei Heribert Borgmann, dem Leiter des Arbeitskreises.
Als weiteres Thema halte ich einen Kurvortrag über den Facebook Gefällt-mir! Knopf.

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