Kein Datenverkehr aufgrund Privacy Shield - Und was jetzt?
Es war wie ein verspätetes Geburtstagsgeschenk der DSGVO: zu ihrem vierten (für die meisten "Anwender" zweiten) Geburtstag folgte der Europäische Gerichtshof konsquent der in den letzten Jahren sich abzeichnenden Auffassung: Ein Lippen- (oder Papierbekenntnis) ohne Nachprüfbarkeitsmöglichkeit reicht nicht, um eine wirklich brauchbare Sicherheit des Datenverkehrs zu gewährleisten. Diese ist eine der wichtigen Voraussetzungen für den heutigen Datenschutz. Geht man von der Mutter aller Blasenbekenntnisse auf diesem Gebiet aus, nämlich dem Safe Harbour, ist klar, dass dieses Abkommen wirklich nur zur Besänftigung und als Übergangslösung gedacht gewesen sein konnte.