Beispiel einer Mitteilung gemäß § 42a BDSG

Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) heißt der Paragraph 42a "§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten". Das sagt schon viel aus finde ich. Vorstellen kann man sich es nur schwer, wie diese Benachrichtigung des Betroffenen passieren soll: In zwei überregional erscheinenden Zeitungen soll zeitnah eine entsprechende, ausreichend große Anzeige geschaltet werden. Hier ist ein Beispiel der Benachrichtigung.